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Datenschutz

 
Datenschutz richtig umsetzen

Die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten sind sehr umfangreich. Er muss die nötigen Fachkunde, sie umfasst rechtliche (Datenschutzvorschriften), technische (EDV-Fachwissen), organisatorische, pädagogische, didaktische und kommunikative Fähigkeiten, sowie Zuverlässigkeit besitzen.

Spontan würden sich wohl der IT - Leiter als Datenschutzbeauftragter empfehlen. Das wäre allerdings konträr mit dem § 4 f Abs. 2 BDSG. Hier wird die Auswahl des Kandidaten eindeutig beschrieben.
Es ist mit dem Gesetz unvereinbar, dass der Datenschutzbeauftragte der Geschäftsführung des Unternehmens angehört. Auch der Personal-Chef oder Administrator ( IT-Leiter) eines Unternehmens kommen nicht als bDSB in Frage.
Dieser Personenkreis käme in einem Interessenkonflikt (zum Nachteil des Datenschutzes), da diese sich in der Folge, um eine effektive Kontrolle zu gewährleisten, selbst überwachen müssten. Hier wird die nötige Zuverlässigkeit in Frage gestellt. Es müsste also eine Person gefunden werden, die persönlich geeignet ist.
Das bedeutet, dass diese Person den betreffenden Betrieb kennt ( seit 2-3 Jahren im Unternehmen ) und das Vertrauen ( bDSB ist berechtigt alle betrieblichen Vorgänge einzusehen u.a. Gehälter usw.) der Betriebsinhaber oder Geschäftsführer erfährt. Des weiteren muss die Fachkunde durch Lehrgänge an einschlägigen Instituten erworben werden. Die Kosten für die Ausbildung sind nicht unerheblich ( Reisekosten, Hotel, Lehrgangsgebühren, Arbeitsausfall) und in der Folge muss der Datenschutzbeauftragte zu Gunsten seines neuen Aufgabenbereiches seine Kernaufgaben ruhen lassen. Außerdem ist zu beachten, dass der bDSB, ist er erst einmal bestellt, einen besonderen Kündigungsschutz im Betrieb genießt, welcher vergleichbar mit dem des Betriebsrats ist.

Wenn es dem Unternehmen wichtig ist, dass sich Ihre Mitarbeiter auf das Kerngeschäft konzentrieren können heißt die Lösung = OUTSOURCING.

Wir stellen für Sie einen Datenschutzbeauftragten mit Zertifikat, der sämtliche vom Gesetzgeber vorgesehenen organisatorischen, administrativen und technischen Service-Leistungen für Ihr Unternehmen erbringt.