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Beauftragter für
betrieblichen Datenschutz.
Kaum jemand hat ihn, wer braucht ihn?
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| Anforderungen
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) |
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Seit Mai
2004 sind auf Grund des Bundesdatenschutzgesetzes hunderttausende
Betriebe verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu
bestellen.
Das Bundesdatenschutzgesetz gilt gemäß §1 Abs. 2 Nr. 3
BDSG für alle nicht öffentlichen Stellen.
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Was sind eigentlich
personenbezogene Daten?
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Personenbezogene Daten im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind Einzelangaben
über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten
oder bestimmbaren natürlichen Person oder die sich die
sich auf eine Person zurückführen lassen.
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Wann benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten? |
| Sie benötigen einen
Datenschutzbeauftragten, wenn einer der vier Punkte in
Ihrem Unternehmen gegeben ist: |
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unabhängig
von der Zahl der Beschäftigten, wenn Ihr Unternehmen personenbezogene
Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der
anonymisierten Übermittlung erhebt, verarbeitet oder nutzt.
Beispiele hierfür sind Auskunfteien, Adressverlage, Markt-
und Meinungsforschungsinstitute.
§ 4f Abs. 1 S. 6 BDSG
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Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten |
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Datenschutz
schützt den Menschen vor unkontrollierter Datenflut |
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Datensicherheit
schützt die Daten vor unbefugten Zugriffen neugieriger
oder Menschen mit unlauteren Absichten |
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| Datenschutz richtig
umsetzen |
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Die Anforderungen
an den Datenschutzbeauftragten sind Sehr umfangreich.
Er muss die nötigen Fachkunde, sie umfasst rechtliche
(Datenschutzvorschriften), technische (EDV-Fachwissen),
organisatorische, pädagogische, didaktische und kommunikative
Fähigkeiten, sowie Zuverlässigkeit besitzen.
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Vorteile für Ihr Unternehmen |
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Es
muss kein Mitarbeiter für die Tätigkeit des bDSB freigestellt
werden |
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Die Kosten
für den Erwerb der Fachkunde entfällt |
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Kein
Zeit- und Kostenaufwand für Fortbildungsmaßnahmen |
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Absolute
Diskretion (der Datenschutzbeauftragte muss Zugang zu
allen Daten bekommen, auch Lohn und Gehaltsdaten) |
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Kein
Kündigungsschutz (ein betrieblicher DSB ist faktisch
nicht kündbar) |
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Kurzfristige
Verfügbarkeit |
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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie
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und vereinbaren Sie einen Termin, wir beraten Sie
gern.
Tel. 0 52 1 – 3 87 47
email: info@personal-pro-finder.de
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