Home
Über mich
Datenschutz Betriebswirtschaftliche Beratung Personal Pro Finder Referenzen Impressum

 

 

Datenschutz

Beauftragter für betrieblichen Datenschutz.
Kaum jemand hat ihn, wer braucht ihn? 
Anforderungen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Seit Mai 2004 sind auf Grund des Bundesdatenschutzgesetzes hunderttausende Betriebe verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Das Bundesdatenschutzgesetz gilt gemäß §1 Abs. 2 Nr. 3
BDSG für alle nicht öffentlichen Stellen.
[weiter lesen]
 
Was sind eigentlich personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person oder die sich die sich auf eine Person zurückführen lassen.
[weiter lesen]
 


Wann benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten, wenn einer der vier Punkte in Ihrem Unternehmen gegeben ist:
unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, wenn Ihr Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung erhebt, verarbeitet oder nutzt. Beispiele hierfür sind Auskunfteien, Adressverlage, Markt- und Meinungsforschungsinstitute.
§ 4f Abs. 1 S. 6 BDSG
[weiter lesen]
 

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
Datenschutz
schützt den Menschen vor unkontrollierter Datenflut
Datensicherheit
schützt die Daten vor unbefugten Zugriffen neugieriger oder Menschen mit unlauteren Absichten
 
Datenschutz richtig umsetzen
  Die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten sind Sehr umfangreich. Er muss die nötigen Fachkunde, sie umfasst rechtliche (Datenschutzvorschriften), technische (EDV-Fachwissen), organisatorische, pädagogische, didaktische und kommunikative Fähigkeiten, sowie Zuverlässigkeit besitzen.
[weiter lesen]
 

Vorteile für Ihr Unternehmen
Es muss kein Mitarbeiter für die Tätigkeit des bDSB freigestellt werden
Die Kosten für den Erwerb der Fachkunde entfällt
Kein Zeit- und Kostenaufwand für Fortbildungsmaßnahmen
Absolute Diskretion (der Datenschutzbeauftragte muss Zugang zu allen Daten bekommen, auch Lohn und Gehaltsdaten)
Kein Kündigungsschutz (ein betrieblicher DSB ist faktisch nicht kündbar)
Kurzfristige Verfügbarkeit
 
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail
und vereinbaren Sie einen Termin, wir beraten Sie gern.

Tel. 0 52 1 – 3 87 47
email: info@personal-pro-finder.de